Deutschland verhaftet US-Friedensaktivist wegen Protest gegen dort stationierte US-Atomwaffen

Foto von John LaForge vor dem Eintritt in die JVA Billwerder (Bildnachweis: Marion Küpker)
By Der Nuclear ResisterJanuar 10, 2023

Inmitten der verschärften nuklearen Spannungen zwischen der NATO und Russland in Europa kam der US-Friedensaktivist John LaForge am 10. Januar 2023 in ein deutsches Gefängnis, um dort wegen Protesten gegen US-Atomwaffen, die auf dem deutschen Luftwaffenstützpunkt Büchel, 80 Meilen südöstlich von Köln, gelagert wurden, eine Gefängnisstrafe zu verbüßen. LaForge trat als erster Amerikaner, der wegen eines Atomwaffenprotestes in Deutschland inhaftiert wurde, in die JVA Billwerder in Hamburg ein.

Der 66-jährige gebürtige Minnesotaer und Co-Direktor von Nukewatch, der in Wisconsin ansässigen Interessenvertretung und Aktionsgruppe, wurde vor dem Landgericht Cochem wegen unerlaubter Hausfriedensbruch verurteilt, weil er sich 2018 an zwei „Go-in“-Aktionen auf dem deutschen Luftwaffenstützpunkt beteiligt hatte Zu den Aktionen gehörten das Betreten der Basis und das Klettern auf einen Bunker, in dem sich wahrscheinlich einige der etwa zwanzig dort stationierten thermonuklearen B61-Gravitationsbomben der USA befanden.

Das Landgericht Koblenz bestätigte seine Verurteilung und senkte die Strafe von 1,500 Euro auf 600 Euro oder 619 „Tagessätze“, was 50 Tagen Haft entspricht. LaForge hat die Zahlung verweigert* und die Verurteilungen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dem höchsten des Landes, angefochten, das in dem Fall noch nicht entschieden hat.

In der Berufung argumentiert LaForge, dass sowohl das Amtsgericht Cochem als auch das Landgericht Koblenz einen Fehler begangen hätten, indem sie sich geweigert hätten, seine Verteidigung der „Kriminalprävention“ zu berücksichtigen, und damit sein Recht auf Verteidigung verletzt hätten.

Vor seinem Eintritt ins Gefängnis sagte LaForge: „Die derzeit laufenden Pläne und Vorbereitungen der US-amerikanischen und deutschen Luftwaffe zum Einsatz der hier in Deutschland stationierten Atomwaffen sind eine kriminelle Verschwörung, um Massaker mit Strahlung und Feuerstürmen zu begehen. Die Gerichtsbehörden haben in diesem Fall die falschen Verdächtigen verfolgt.“

Beide Gerichte sprachen sich gegen die Anhörung von Sachverständigen aus, die sich bereit erklärt hatten, die internationalen Verträge zu erläutern, die jegliche Planung von Massenvernichtungen verbieten. Darüber hinaus, so der Appell, verstoße Deutschland mit der Stationierung der US-Atomwaffen gegen den Atomwaffensperrvertrag (NVV), der ausdrücklich jeglichen Transfer von Atomwaffen zwischen Vertragsparteien verbiete, darunter auch die beiden USA und Deutschland.

* „Warum nicht die Geldbuße zahlen, die für Maßnahmen gegen nukleare Bedrohungen verhängt wurde?“ von John LaForge

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