Verträge, Verfassungen und Gesetze gegen den Krieg

Von David Swanson World BEYOND WarJanuar 10, 2022

Bei all dem schweigenden Akzeptieren des Krieges als legalem Unternehmen und dem ganzen Gerede über Möglichkeiten, den Krieg durch die Reform bestimmter Gräueltaten angeblich legal zu halten, kann man es kaum erahnen, aber es gibt internationale Verträge, die Kriege und sogar Kriegsdrohung illegal machen , nationale Verfassungen, die Kriege und verschiedene Aktivitäten, die Kriege erleichtern, illegal machen, und Gesetze, die das Töten ohne Ausnahmen für den Einsatz von Raketen oder das Ausmaß des Gemetzels illegal machen.

Als legal gilt natürlich nicht nur das, was aufgeschrieben wird, sondern auch das, was als legal behandelt wird, was nie als Verbrechen verfolgt wird. Aber genau darum geht es, den illegalen Status des Krieges zu kennen und bekannter zu machen: den Krieg als das Verbrechen zu behandeln, das es nach geschriebenem Recht ist. Etwas als Verbrechen zu behandeln bedeutet mehr, als es nur strafrechtlich zu verfolgen. Es mag in manchen Fällen bessere Institutionen als Gerichte geben, um Versöhnung oder Wiedergutmachung zu erreichen, aber solche Strategien werden nicht unterstützt durch die Aufrechterhaltung der Rechtmäßigkeit des Krieges, der Annehmbarkeit des Krieges.

VERTRÄGE

Da 1899, alle Parteien der Übereinkommen zur pazifischen Beilegung internationaler Streitigkeiten haben sich verpflichtet, „alle Anstrengungen zu unternehmen, um die friedliche Beilegung internationaler Differenzen sicherzustellen“. Ein Verstoß gegen diesen Vertrag war Ladung I im Nürnberger 1945 Anklage von Nazis. Vertragsparteien der Konvention genügend Nationen einbeziehen, um Kriege effektiv zu beseitigen, wenn sie eingehalten würden.

Da 1907, alle Parteien der Haager Übereinkommen von 1907 verpflichtet, „nach besten Kräften für die friedliche Beilegung internationaler Differenzen zu sorgen“, an andere Nationen zur Vermittlung zu appellieren, Vermittlungsangebote anderer Nationen anzunehmen, bei Bedarf „eine internationale Untersuchungskommission zu schaffen, um eine Lösung dieser Streitigkeiten durch Aufklärung des Sachverhalts durch eine unparteiische und gewissenhafte Untersuchung“ und bei Bedarf das ständige Gericht in Den Haag zur Schlichtung anzurufen. Ein Verstoß gegen diesen Vertrag war Ladung II im Nürnberger 1945 Anklage von Nazis. Vertragsparteien der Konvention genügend Nationen einbeziehen, um Kriege effektiv zu beseitigen, wenn sie eingehalten würden.

Da 1928, alle Parteien der Kellogg-Briand-Pakt (KBP) wurden gesetzlich verpflichtet, „den Rückgriff auf Krieg zur Lösung internationaler Kontroversen als Instrument der nationalen Politik in ihren Beziehungen untereinander zu verurteilen und darauf zu verzichten“ und „zu vereinbaren, dass die Beilegung oder Lösung aller Streitigkeiten“ oder Konflikte gleich welcher Art oder Herkunft, die zwischen ihnen entstehen können, dürfen nur mit friedlichen Mitteln gesucht werden.“ Ein Verstoß gegen diesen Vertrag war Charge XIII im Nürnberger 1945 Anklage von Nazis. Die Sieger wurden nicht in gleicher Weise angeklagt. Die Anklageschrift erfand dieses zuvor ungeschriebene Verbrechen: „VERBRECHEN GEGEN FRIEDEN: nämlich Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Führung eines Angriffskrieges oder eines Krieges, der gegen internationale Verträge, Vereinbarungen oder Zusicherungen verstößt, oder Teilnahme an einem gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung für die Erfüllung eines der vorstehenden Punkte.“ Diese Erfindung stärkte die gemeinsame Missverständnis des Kellogg-Briand-Pakts als Verbot von Angriffs-, aber nicht Verteidigungskriegen. Der Kellogg-Briand-Pakt verbot jedoch eindeutig nicht nur den Angriffskrieg, sondern auch den Verteidigungskrieg – also jeden Krieg. Vertragsparteien genügend Nationen einbeziehen, um Kriege effektiv zu beseitigen, indem sie sich daran halten.

Da 1945, alle Parteien der UN-Charta gezwungen worden sind, „ihre internationalen Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln so beizulegen, dass der Weltfrieden und die internationale Sicherheit sowie das Recht nicht gefährdet werden“ und „in ihren internationalen Beziehungen die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit zu unterlassen oder“ politische Unabhängigkeit eines Staates“, wenn auch mit hinzugefügten Schlupflöchern für von der UNO genehmigte Kriege und Kriege der „Selbstverteidigung“ (aber niemals für die Androhung von Krieg) – Schlupflöcher, die für keine der jüngsten Kriege gelten, aber Schlupflöcher für die Existenz von die in vielen Köpfen die vage Vorstellung aufkommen lassen, dass Kriege legal sind. Die Forderung nach Frieden und Kriegsverbot wurde im Laufe der Jahre in verschiedenen UN-Resolutionen ausgearbeitet, wie z 2625 und 3314dem „Vermischten Geschmack“. Seine Parteien der Charta würde den Krieg beenden, indem er sich daran hielt.

Da 1949, alle Parteien zu NATO, haben einer Neuformulierung des in der UN-Charta verankerten Verbots der Androhung oder Anwendung von Gewalt zugestimmt, auch wenn sie sich bereit erklärten, sich auf Kriege vorzubereiten und sich an den Verteidigungskriegen anderer NATO-Mitglieder anzuschließen. Die überwiegende Mehrheit des Waffenhandels und der Militärausgaben der Erde sowie ein großer Teil der Kriegsführung werden von NATO-Mitglieder.

Da 1949, Parteien der Vierte Genfer Konvention verboten wurde, Gewalt gegen Personen auszuüben, die nicht aktiv am Krieg beteiligt waren, und jegliche Anwendung von „kollektiven Strafen und ebenso allen Maßnahmen der Einschüchterung oder des Terrorismus“ verboten, während die überwiegende Mehrheit der in Kriegen Getöteten Nicht-Kombattanten gewesen. Alle großen Kriegstreiber sind Vertragspartei der Genfer Konventionen.

Da 1952Die USA, Australien und Neuseeland waren Vertragsparteien des ANZUS-Vertrags, in dem „sich die Vertragsparteien gemäß der Charta der Vereinten Nationen verpflichten, alle internationalen Streitigkeiten, an denen sie beteiligt sein könnten, mit friedlichen Mitteln beizulegen.“ dass der Weltfrieden, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und dass sie in ihren internationalen Beziehungen die Androhung oder Anwendung von Gewalt in einer Weise unterlassen, die mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist.“

Da 1970, der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen hat seine Parteien aufgefordert, „in gutem Glauben Verhandlungen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens zu einem frühen Zeitpunkt und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag über allgemeine und vollständige Abrüstung [!!] unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.“ Vertragsparteien gehören die 5 größten (aber nicht die nächsten 4) Besitzer von Atomwaffen.

Da 1976, der Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und die Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte haben ihre Parteien an diese einleitenden Worte von Artikel I beider Verträge gebunden: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung.“ Das Wort „alle“ umfasst anscheinend nicht nur den Kosovo und die ehemaligen Teile Jugoslawiens, den Südsudan, den Balkan, Tschechien und die Slowakei, sondern auch die Krim, Okinawa, Schottland, Diego Garcia, Berg-Karabagh, Westsahara, Palästina, Südossetien , Abchasien, Kurdistan usw. Vertragsparteien umfassen den größten Teil der Welt.

Der gleiche IPBPR verlangt, dass „jegliche Kriegspropaganda gesetzlich verboten ist“. (Dennoch werden die Gefängnisse nicht geleert, um Platz für die Medienverantwortlichen zu machen. Tatsächlich werden Whistleblower wegen der Enthüllung von Kriegslügen inhaftiert.)

Da 1976 (oder der Zeitpunkt des Beitritts für jede Partei) die Freundschafts- und Kooperationsvertrag in Südostasien (zu denen China und verschiedene Nationen außerhalb Südostasiens, wie die Vereinigten Staaten, Russland und der Iran, eine Partei sind) hat Folgendes gefordert:

„Die Hohen Vertragsparteien lassen sich in ihren Beziehungen untereinander von folgenden Grundprinzipien leiten:
A. Gegenseitige Achtung der Unabhängigkeit, Souveränität, Gleichheit, territorialen Integrität und nationalen Identität aller Nationen;
B. Das Recht jedes Staates, seine nationale Existenz frei von äußerer Einmischung, Subversion oder Zwang zu führen;
C. Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen;
D. Beilegung von Differenzen oder Streitigkeiten auf friedlichem Wege;
e. Verzicht auf Androhung oder Anwendung von Gewalt;
F. Effektive Zusammenarbeit untereinander. . . .
„Jede Hohe Vertragspartei darf sich in keiner Weise oder Form an Aktivitäten beteiligen, die eine Bedrohung der politischen und wirtschaftlichen Stabilität, Souveränität oder territorialen Integrität einer anderen Hohen Vertragspartei darstellen. . . .

„Die Hohen Vertragsparteien haben die Entschlossenheit und den guten Glauben, das Entstehen von Streitigkeiten zu verhindern. Bei Streitigkeiten über Angelegenheiten, die sie unmittelbar betreffen, insbesondere bei Streitigkeiten, die geeignet sind, den Frieden und die Harmonie in der Region zu stören, sehen sie sich der Androhung oder Anwendung von Gewalt ab und werden diese Streitigkeiten jederzeit untereinander in freundschaftlichen Verhandlungen beilegen. . . .

„Um Streitigkeiten durch regionale Verfahren beizulegen, bilden die Hohen Vertragsparteien als fortwährendes Gremium einen Hohen Rat, der aus je einem Vertreter auf Ministerebene jeder der Hohen Vertragsparteien besteht, um die Existenz von Streitigkeiten oder Situationen zur Kenntnis zu nehmen, die regionale Störungen verursachen könnten Frieden und Harmonie. . . .

„Sollte durch direkte Verhandlungen keine Lösung gefunden werden, nimmt der Hohe Rat den Streit oder die Situation zur Kenntnis und empfiehlt den Streitparteien geeignete Beilegungsmittel wie gute Dienste, Vermittlung, Untersuchung oder Schlichtung. Der Hohe Rat kann jedoch seine guten Dienste anbieten oder im Einvernehmen der Streitparteien selbst einen Vermittlungs-, Untersuchungs- oder Schlichtungsausschuss bilden. Wenn es für notwendig erachtet wird, empfiehlt der Hohe Rat geeignete Maßnahmen, um eine Verschlechterung des Streits oder der Lage zu verhindern. . . .“

Da 2014, der Arms Trade Treaty hat verlangt, dass seine Parteien „keine Weitergabe konventioneller Waffen nach Artikel 2 Absatz 1 oder von Gegenständen nach Artikel 3 oder 4 genehmigen, wenn sie zum Zeitpunkt der Genehmigung Kenntnis davon hat, dass die Waffen oder Gegenstände in der Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere Verstöße gegen die Genfer Konventionen von 1949, Angriffe gegen zivile Objekte oder als solche geschützte Zivilpersonen oder andere Kriegsverbrechen im Sinne internationaler Abkommen, deren Vertragspartei sie ist.“ Über die Hälfte der Länder der Welt sind Parteien.

Daran sind seit 2014 die über 30 Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) gebunden Erklärung einer Friedenszone:

„1. Lateinamerika und die Karibik als Friedenszone auf der Grundlage der Achtung der Grundsätze und Regeln des Völkerrechts, einschließlich der internationalen Übereinkünfte, denen die Mitgliedstaaten beigetreten sind, der Grundsätze und Ziele der Charta der Vereinten Nationen;

„2. Unsere ständige Verpflichtung, Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln beizulegen, mit dem Ziel, die Bedrohung oder die Anwendung von Gewalt in unserer Region für immer zu beseitigen;

"3. Die Verpflichtung der Staaten der Region mit ihrer strikten Verpflichtung, weder direkt noch indirekt in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einzugreifen und die Grundsätze der nationalen Souveränität, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker zu beachten;

„4. Die Verpflichtung der Völker Lateinamerikas und der Karibik, die Zusammenarbeit und freundschaftliche Beziehungen untereinander und mit anderen Nationen ungeachtet der Unterschiede in ihren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systemen oder ihrem Entwicklungsstand zu fördern; Toleranz zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben;

„5. Die Verpflichtung der lateinamerikanischen und karibischen Staaten, das unveräußerliche Recht jedes Staates, sein politisches, wirtschaftliches, soziales und kulturelles System selbst zu wählen, als wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung eines friedlichen Zusammenlebens zwischen den Nationen uneingeschränkt zu achten;

„6. Die Förderung einer Friedenskultur in der Region, die sich unter anderem auf die Grundsätze der Erklärung der Vereinten Nationen über eine Friedenskultur stützt;

„7. Die Verpflichtung der Staaten in der Region, sich in ihrem internationalen Verhalten an dieser Erklärung zu orientieren;

„8. Die Verpflichtung der Staaten der Region, die nukleare Abrüstung weiterhin als vorrangiges Ziel zu fördern und mit einer allgemeinen und vollständigen Abrüstung zur Stärkung des Vertrauens zwischen den Nationen beizutragen.“

Da 2017, wo es zuständig ist, die Internationaler Strafgerichtshof (ICC) hatte die Fähigkeit, das Verbrechen der Aggression, ein Nachkomme der Nürnberger Transformation der KBP, zu verfolgen. Über die Hälfte der Länder der Welt sind Parteien.

Da 2021, Parteien der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen habe dem zugestimmt

„Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich unter keinen Umständen:

„(a) Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper entwickeln, testen, herstellen, herstellen, anderweitig erwerben, besitzen oder lagern;

„(b) Übertragung von Kernwaffen oder anderen Kernsprengkörpern an einen beliebigen Empfänger oder direkte oder indirekte Kontrolle über solche Waffen oder Sprengkörper;

„(c) direkt oder indirekt die Übertragung von oder die Kontrolle über Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper zu erhalten;

„(d) Nuklearwaffen oder andere nukleare Sprengkörper einzusetzen oder mit deren Verwendung zu drohen;

„(e) in irgendeiner Weise jemanden zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen, sich an Aktivitäten zu beteiligen, die einem Vertragsstaat nach diesem Vertrag verboten sind;

„(f) in irgendeiner Weise Hilfe von irgendjemandem zu suchen oder zu erhalten, um eine Tätigkeit auszuüben, die einem Vertragsstaat nach diesem Vertrag verboten ist;

„(g) die Stationierung, Installation oder Stationierung von Nuklearwaffen oder anderen nuklearen Sprengkörpern in seinem Hoheitsgebiet oder an jedem Ort unter seiner Gerichtsbarkeit oder Kontrolle zulassen.“

Vertragsparteien werden schnell hinzugefügt.

 

VERFASSUNGEN

Die meisten der bestehenden nationalen Verfassungen können vollständig unter gelesen werden https://constituteproject.org

Die meisten von ihnen bekunden ausdrücklich ihre Unterstützung für Verträge, denen die Nationen beigetreten sind. Viele unterstützen ausdrücklich die UN-Charta, auch wenn sie ihr auch widersprechen. Mehrere europäische Verfassungen schränken die nationale Macht aus Rücksicht auf die internationale Rechtsstaatlichkeit ausdrücklich ein. Mehrere unternehmen weitere Schritte für Frieden und gegen Krieg.

Costa Ricas Verfassung verbietet zwar keinen Krieg, verbietet aber die Aufrechterhaltung eines stehenden Militärs: „Die Armee als ständige Einrichtung wird abgeschafft.“ Die US- und einige andere Verfassungen sind so geschrieben, als ob oder zumindest im Einklang mit der Idee, dass nach einem Krieg vorübergehend ein Militär geschaffen wird, genau wie die von Costa Rica, jedoch ohne die ausdrückliche Abschaffung eines ständigen Militärs. Typischerweise begrenzen diese Verfassungen den Zeitraum (auf ein Jahr oder zwei Jahre), für den ein Militär finanziert werden kann. Typischerweise haben es diese Regierungen einfach zur Routine gemacht, ihr Militär jedes Jahr aufs Neue zu finanzieren.

Die Verfassung der Philippinen spiegelt den Kellogg-Briand-Pakt wider, indem sie auf „Krieg als Instrument der nationalen Politik“ verzichtet.

Die gleiche Sprache findet sich in der Verfassung von Japan. In der Präambel heißt es: „Wir, das japanische Volk, haben durch unsere ordnungsgemäß gewählten Vertreter im Nationalrat beschlossen, für uns und unsere Nachkommen die Früchte der friedlichen Zusammenarbeit mit allen Nationen und den Segen der Freiheit in diesem Land zu sichern, und beschlossen, dass uns nie wieder die Schrecken des Krieges durch das Handeln der Regierung heimsuchen werden.“ Und Artikel 9 lautet: „Das japanische Volk strebt aufrichtig nach einem internationalen Frieden, der auf Gerechtigkeit und Ordnung basiert, und verzichtet für immer auf Krieg als souveränes Recht der Nation und auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten. Um das Ziel des vorstehenden Absatzes zu erreichen, werden Land-, See- und Luftstreitkräfte sowie sonstiges Kriegspotential niemals aufrechterhalten. Das kriegerische Kriegsrecht des Staates wird nicht anerkannt.“

Am Ende des Zweiten Weltkriegs forderte der langjährige japanische Diplomat und Friedensaktivist und neue Premierminister Kijuro Shidehara den US-General Douglas MacArthur auf, den Krieg in einer neuen japanischen Verfassung zu verbieten. 1950 forderte die US-Regierung Japan auf, gegen Artikel 9 zu verstoßen und sich einem neuen Krieg gegen Nordkorea anzuschließen. Japan lehnte ab. Dieselbe Forderung und Ablehnung wurde für den Krieg gegen Vietnam wiederholt. Japan hat den USA jedoch trotz massiver Proteste des japanischen Volkes erlaubt, Stützpunkte in Japan zu nutzen. Die Erosion von Artikel 9 hatte begonnen. Japan weigerte sich, am Ersten Golfkrieg teilzunehmen, leistete jedoch symbolische Unterstützung, indem es Schiffe für den Krieg gegen Afghanistan auftankte (von dem der japanische Premierminister offen sagte, dass es eine Frage der Konditionierung des japanischen Volkes für zukünftige Kriegsführung sei). Japan reparierte während des Irak-Krieges 2003 US-Schiffe und -Flugzeuge in Japan, obwohl nie erklärt wurde, warum ein Schiff oder ein Flugzeug, das es vom Irak nach Japan und zurück schaffen könnte, repariert werden musste. In jüngerer Zeit führte der japanische Premierminister Shinzo Abe die „Neuinterpretation“ von Artikel 9 so an, dass sie das Gegenteil von dem bedeutet, was er sagt. Trotz einer solchen Neuinterpretation ist in Japan ein Schritt im Gange, die Worte der Verfassung tatsächlich zu ändern, um Krieg zuzulassen.

Die Verfassungen Deutschlands und Italiens stammen aus der gleichen Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wie die Japans. Deutschland beinhaltet dies:

„(1) Handlungen, die dazu dienen, die friedlichen Beziehungen zwischen den Völkern zu stören oder mit der Absicht unternommen werden, die friedlichen Beziehungen zwischen den Völkern zu stören, insbesondere die Vorbereitung eines Angriffskrieges, sind verfassungswidrig. Sie werden unter Strafe gestellt.

„(2) Waffen zur Kriegsführung dürfen nur mit Erlaubnis der Bundesregierung hergestellt, befördert oder in Verkehr gebracht werden. Näheres regelt ein Bundesgesetz.“

Und zusätzlich:

„(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsbefugnisse auf internationale Institutionen übertragen.

„(2) Zur Wahrung des Friedens kann sich die Föderation einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit anschließen; dabei wird es jenen Beschränkungen seiner souveränen Befugnisse zustimmen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Nationen der Welt herbeiführen und sichern.

„(3) Zur Beilegung internationaler Streitigkeiten schließt sich der Bund einem allgemeinen, umfassenden und verbindlichen System der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit an.“

Kriegsdienstverweigerung steht im Grundgesetz:

„Niemand darf gegen sein Gewissen gezwungen werden, Wehrdienst mit Waffengewalt zu leisten. Näheres regelt ein Bundesgesetz.“

Italiens Verfassung enthält eine bekannte Sprache: „Italien lehnt Krieg als Instrument der Aggression gegen die Freiheit anderer Völker und als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten ab. Italien stimmt unter Bedingungen der Gleichheit mit anderen Staaten den Beschränkungen der Souveränität zu, die für eine Weltordnung erforderlich sein können, die Frieden und Gerechtigkeit zwischen den Völkern gewährleistet. Italien fördert und ermutigt internationale Organisationen, die solche Ziele fördern.“

Dies scheint besonders stark zu sein, soll aber anscheinend fast bedeutungslos sein, denn in derselben Verfassung heißt es auch: „Das Parlament hat die Befugnis, den Kriegszustand auszurufen und der Regierung die erforderlichen Befugnisse zu übertragen. . . . Der Präsident ist der Oberbefehlshaber der Streitkräfte, führt den Vorsitz im durch Gesetz errichteten Obersten Verteidigungsrat und gibt die vom Parlament vereinbarten Kriegserklärungen ab. . . . Militärgerichte haben in Kriegszeiten die gesetzlich festgelegte Zuständigkeit. In Friedenszeiten sind sie nur für Militärverbrechen zuständig, die von Angehörigen der Streitkräfte begangen wurden.“ Wir alle kennen Politiker, die bedeutungslos etwas „ablehnen“ oder „ablehnen“, für das sie hart arbeiten, um es zu akzeptieren und zu unterstützen. Verfassungen können dasselbe tun.

Die Sprache sowohl in der italienischen als auch in der deutschen Verfassung über die Abtretung der Macht an die (unbenannten) Vereinten Nationen ist für US-Ohren skandalös, aber nicht einzigartig. Eine ähnliche Sprache findet sich in den Verfassungen von Dänemark, Norwegen, Frankreich und mehreren anderen europäischen Verfassungen.

Wenn wir Europa verlassen, um Turkmenistan zu verlassen, finden wir eine Verfassung, die dem Frieden auf friedlichem Wege verpflichtet ist: „Turkmenistan wird als vollwertiges Subjekt der Weltgemeinschaft in seiner Außenpolitik an den Grundsätzen der dauerhaften Neutralität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer festhalten Staaten, verzichten auf Gewaltanwendung und die Teilnahme an Militärblöcken und -allianzen, fördern friedliche, freundschaftliche und für beide Seiten vorteilhafte Beziehungen zu den Ländern der Region und allen Staaten der Welt.“

Auf dem Weg nach Amerika finden wir in Ecuador eine Verfassung, die sich dem friedlichen Verhalten Ecuadors und einem Verbot von Militarismus durch alle anderen in Ecuador verschrieben hat: „Ecuador ist ein Territorium des Friedens. Die Errichtung ausländischer Militärstützpunkte oder ausländischer Einrichtungen zu militärischen Zwecken ist nicht zulässig. Es ist verboten, nationale Militärstützpunkte an ausländische Streitkräfte oder Sicherheitskräfte zu übertragen. . . . Sie fördert Frieden und universelle Abrüstung; er verurteilt die Entwicklung und den Einsatz von Massenvernichtungswaffen und die Errichtung von Stützpunkten oder Einrichtungen für militärische Zwecke durch bestimmte Staaten auf dem Territorium anderer.“

Andere Verfassungen, die ausländische Militärstützpunkte verbieten, schließen zusammen mit denen Ecuadors die von Angola, Bolivien, Kap Verde, Litauen, Malta, Nicaragua, Ruanda, der Ukraine und Venezuela ein.

Eine Reihe von Verfassungen auf der ganzen Welt verwenden den Begriff „Neutralität“, um auf die Verpflichtung hinzuweisen, sich aus Kriegen herauszuhalten. In Weißrussland zum Beispiel heißt es in einem Abschnitt der Verfassung, der derzeit geändert werden könnte, um russische Atomwaffen aufzunehmen: „Die Republik Weißrussland strebt an, ihr Territorium zu einer atomwaffenfreien Zone und den Staat neutral zu machen.“

In Kambodscha heißt es in der Verfassung: „Das Königreich Kambodscha verfolgt [eine] Politik der dauerhaften Neutralität und Blockfreiheit. Das Königreich Kambodscha verfolgt eine Politik des friedlichen Zusammenlebens mit seinen Nachbarn und mit allen anderen Ländern der Welt. . . . Das Königreich Kambodscha schließt sich keinem Militärbündnis oder Militärpakt an, das mit seiner Neutralitätspolitik unvereinbar ist. . . . Alle Verträge und Vereinbarungen, die mit der Unabhängigkeit, Souveränität, territorialen Integrität, Neutralität und nationalen Einheit des Königreichs Kambodscha unvereinbar sind, werden annulliert. . . . Das Königreich Kambodscha soll ein unabhängiges, souveränes, friedliches, dauerhaft neutrales und blockfreies Land sein.“

Malta: „Malta ist ein neutraler Staat, der aktiv Frieden, Sicherheit und sozialen Fortschritt zwischen allen Nationen anstrebt, indem er an einer Politik der Blockfreiheit festhält und sich weigert, an Militärbündnissen teilzunehmen.“

Moldawien: „Die Republik Moldau erklärt ihre dauerhafte Neutralität.“

Schweiz: Die Schweiz «ergreift Massnahmen zur Wahrung der äußeren Sicherheit, Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz».

Turkmenistan: „Die Vereinten Nationen durch die Resolutionen der Generalversammlung ‚Ständige Neutralität Turkmenistans' vom 12. Dezember 1995 und 3. Juni 2015: erkennen und unterstützen den proklamierten Status der dauerhaften Neutralität Turkmenistans; fordert die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf, diesen Status Turkmenistans zu respektieren und zu unterstützen sowie seine Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität zu respektieren. . . . Die ständige Neutralität Turkmenistans soll die Grundlage seiner Landes- und Außenpolitik sein. . . .“

Andere Länder, wie Irland, haben Traditionen der behaupteten und unvollkommenen Neutralität und Bürgerkampagnen, um Neutralität in die Verfassungen aufzunehmen.

Die Verfassungen einer Reihe von Nationen geben vor, Kriege zuzulassen, obwohl sie vorgeben, von ihren Regierungen ratifizierte Verträge aufrechtzuerhalten, verlangen jedoch, dass jeder Krieg eine Reaktion auf „Aggression“ oder „tatsächliche oder unmittelbar bevorstehende Aggression“ ist. In einigen Fällen erlauben diese Verfassungen nur „Verteidigungskriege“ oder sie verbieten „Aggressionskriege“ oder „Eroberungskriege“. Dazu gehören die Verfassungen von Algerien, Bahrain, Brasilien, Frankreich, Südkorea, Kuwait, Lettland, Litauen, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Verfassungen, die Angriffskriege durch Kolonialmächte verbieten, aber ihre Nation verpflichten, Kriege der „nationalen Befreiung“ zu unterstützen, umfassen die von Bangladesch und Kuba.

Andere Verfassungen verlangen, dass ein Krieg eine Reaktion auf eine „Aggression“ oder „tatsächliche oder unmittelbar bevorstehende Aggression“ oder eine „gemeinsame Verteidigungsverpflichtung“ ist (wie die Verpflichtung der NATO-Mitglieder, sich an Kriegen mit anderen NATO-Mitgliedern zu beteiligen). Zu diesen Verfassungen gehören die von Albanien, China, Tschechien, Polen und Usbekistan.

Die Verfassung Haitis verlangt für einen Krieg, dass „alle Vermittlungsversuche gescheitert sind“.

Einige Verfassungen von Nationen ohne oder praktisch ohne stehende Militärs und ohne Kriege der letzten Zeit erwähnen weder Krieg noch Frieden: Island, Monaco, Nauru. Die Verfassung von Andorra erwähnt einfach den Wunsch nach Frieden, ähnlich dem, was in den Verfassungen einiger der größten Kriegstreiber zu finden ist.

Während viele Regierungen der Welt Vertragsparteien sind, die Atomwaffen verbieten, verbieten einige auch Atomwaffen in ihren Verfassungen: Weißrussland, Bolivien, Kambodscha, Kolumbien, Kuba, Dominikanische Republik, Ecuador, Irak, Litauen, Nicaragua, Palau, Paraguay, Philippinen, und Venezuela. Mosambiks Verfassung unterstützt die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone.

Chile ist dabei, seine Verfassung neu zu schreiben, und einige Chilenen sind auf der Suche nach ein Kriegsverbot enthalten.

Viele Verfassungen enthalten vage Hinweise auf Frieden, aber ausdrückliche Akzeptanz des Krieges. Einige, wie die der Ukraine, verbieten sogar politische Parteien, die den Krieg fördern (ein Verbot, das eindeutig nicht aufrechterhalten wird).

In der Verfassung von Bangladesch können wir beides lesen:

„Der Staat stützt seine internationalen Beziehungen auf die Grundsätze der Achtung der nationalen Souveränität und Gleichheit, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder, der friedlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten und der Achtung des Völkerrechts und der in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegten Grundsätze und auf der Grundlage dieser Grundsätze — a. streben den Verzicht auf Gewaltanwendung in den internationalen Beziehungen und eine allgemeine und vollständige Abrüstung an.“

Und dies: "Es darf kein Krieg erklärt werden und die Republik darf sich an keinem Krieg beteiligen, außer mit Zustimmung des Parlaments."

Zahlreiche Verfassungen erheben den Anspruch, Kriege auch ohne die oben genannten Beschränkungen zuzulassen (also defensiv oder das Ergebnis einer Vertragspflicht [allerdings auch einer Vertragsverletzung]). Jeder von ihnen gibt an, welches Amt oder welche Körperschaft den Krieg beginnen muss. Manche machen es dadurch etwas schwieriger, Kriege zu starten als andere. Keine erfordert eine öffentliche Abstimmung. Australien verbot die Entsendung von Militärangehörigen ins Ausland, „es sei denn, sie erklären sich freiwillig damit einverstanden“. Soweit ich weiß, tun das nicht einmal die Nationen, die am lautesten über den Kampf für die Demokratie schreien. Einige der Nationen, die sogar Angriffskriege zulassen, beschränken ihre Erlaubnis auf Verteidigungskriege, wenn eine bestimmte Partei (z. B. ein Präsident statt eines Parlaments) den Krieg beginnt. Kriegssanktionierende Verfassungen gehören zu diesen Ländern: Afghanistan, Angola, Argentinien, Armenien, Österreich, Aserbaidschan, Belgien, Benin, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Kambodscha, Kap Verde, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Chile, Kolumbien, Demokratische Republik Kongo, Kongo , Costa Rica, Elfenbeinküste, Kroatien, Zypern, Dänemark, Dschibuti, Ägypten, El Salvador, Äquatorialguinea, Eritrea, Estland, Äthiopien, Finnland, Gabun, Gambia, Griechenland, Guatemala, Guinea-Bissau, Honduras, Ungarn, Indonesien , Iran, Irak, Irland, Israel, Italien, Jordanien, Kasachstan, Kenia, Nordkorea, Kirgisistan, Laos, Libanon, Liberia, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Malawi, Mauretanien, Mexiko, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Marokko, Mosambik, Myanmar, Niederlande, Niger, Nigeria, Nordmazedonien, Oman, Panama, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Ruanda, Sao Tome und Principe, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien, Somalia, Südsudan, Spanien, Sri Lanka, Sudan, Surinam, Schweden, Syrien, Taiwan, Tansan ua, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Tunesien, Türkei, Uganda, Ukraine, USA, Uruguay, Venezuela, Vietnam, Sambia und Simbabwe.

 

GESETZE

Wie in vielen Verträgen gefordert, haben Nationen viele der Verträge, denen sie beigetreten sind, in nationales Recht übernommen. Aber es gibt andere, nicht vertragsbasierte Gesetze, die für den Krieg relevant sein können, insbesondere Gesetze gegen Mord.

Ein Juraprofessor sagte einmal vor dem US-Kongress, dass es ein krimineller Mord sei, jemanden mit einer Rakete in einem fremden Land in die Luft zu sprengen, es sei denn, es sei Teil eines Krieges, in diesem Fall sei es völlig legal. Niemand fragte, was den Krieg legal machen würde. Die Professorin gab dann zu, dass sie nicht wisse, ob solche Taten Mord oder durchaus akzeptabel seien, weil die Antwort auf die Frage, ob sie Teil eines Krieges seien, in einem geheimen Memo des damaligen Präsidenten Barack Obama versteckt worden sei. Niemand fragte, warum etwas, das Teil eines Krieges war oder nicht, von Bedeutung war, wenn niemand, der die Handlung beobachtete, möglicherweise feststellen konnte, ob es sich um eine Kriegsführung handelte oder nicht. Aber nehmen wir der Argumentation halber an, dass jemand definiert hat, was ein Krieg ist, und es völlig offensichtlich und unanfechtbar gemacht hat, welche Handlungen Teil von Kriegen sind und welche nicht. Bleibt nicht immer noch die Frage, warum Mord nicht weiterhin ein Mordverbrechen bleiben sollte? Es besteht allgemeines Einvernehmen darüber, dass Folter weiterhin ein Folterverbrechen ist, wenn es Teil eines Krieges ist, und dass unzählige andere Teile von Kriegen ihren kriminellen Status behalten. Die Genfer Konventionen schaffen Dutzende von Verbrechen aus Routineereignissen in Kriegen. Alle Arten von Missbrauch von Personen, Eigentum und der Natur bleiben zumindest manchmal Verbrechen, selbst wenn sie als Bestandteil von Kriegen angesehen werden. Einige Handlungen, die außerhalb von Kriegen erlaubt sind, wie der Einsatz von Tränengas, werden als Teil von Kriegen zu Verbrechen. Kriege geben keine allgemeine Erlaubnis, Verbrechen zu begehen. Warum müssen wir akzeptieren, dass Mord eine Ausnahme ist? Gesetze gegen Mord in Nationen auf der ganzen Welt sehen keine Ausnahme für Kriege vor. Opfer in Pakistan haben versucht, US-Drohnenmorde als Mord zu verfolgen. Es wurde kein gutes rechtliches Argument dafür vorgebracht, warum dies nicht der Fall sein sollte.

Gesetze können auch Alternativen zum Krieg bieten. Litauen hat einen Plan für den zivilen Massenwiderstand gegen eine mögliche ausländische Besetzung erstellt. Das ist eine Idee, die entwickelt und verbreitet werden könnte.

 

Aktualisierungen dieses Dokuments werden um . vorgenommen https://worldbeyondwar.org/constitutions

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Vielen Dank für hilfreiche Kommentare an Kathy Kelly, Jeff Cohen, Yurii Sheliazhenko, Joseph Essertier, . . . und du?

Kommentar

  1. David, das ist ausgezeichnet und könnte leicht in eine tolle Workshop-Reihe umgewandelt werden. Sehr informativ, eine überzeugende und faktenreiche Bestätigung der Obsoleszenz des Krieges und eine Grundlage für ein Schulbildungsprogramm, das umgesetzt werden muss.

    Vielen Dank für Ihre kontinuierliche Arbeit.

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