By Der Nuclear ResisterJanuar 3, 2023
Inmitten der verschärften nuklearen Spannungen zwischen der NATO und Russland in Europa wurde zum ersten Mal ein US-Friedensaktivist von einem deutschen Gericht verurteilt, dort wegen Protesten gegen US-Atomwaffen, die auf dem deutschen Luftwaffenstützpunkt Büchel, 80 Meilen südöstlich von Köln, stationiert sind, eine Gefängnisstrafe zu verbüßen . (Beschluss beigefügt) Der Bescheid des Landgerichts Koblenz vom 18. August 2022 fordert John LaForge auf, sich am 10. Januar 2023 bei der JVA Billwerder in Hamburg zu melden. LaForge wird der erste Amerikaner sein, der jemals wegen eines Atomwaffenprotestes in Deutschland inhaftiert wird.
Der 66-jährige gebürtige Minnesotaer und Co-Direktor von Nukewatch, der in Wisconsin ansässigen Interessenvertretung und Aktionsgruppe, wurde vor dem Landgericht Cochem wegen unerlaubter Hausfriedensbruch verurteilt, weil er sich 2018 an zwei „Go-in“-Aktionen auf dem deutschen Luftwaffenstützpunkt beteiligt hatte Zu den Aktionen gehörten das Betreten der Basis und das Klettern auf einen Bunker, in dem sich wahrscheinlich einige der etwa zwanzig dort stationierten thermonuklearen B61-Gravitationsbomben der USA befanden.
Das Landgericht Koblenz bestätigte seine Verurteilung und senkte die Strafe von 1,500 Euro auf 600 Euro oder 619 „Tagessätze“, was 50 Tagen Haft entspricht. LaForge hat die Zahlung verweigert und gegen die Verurteilungen Berufung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, dem höchsten des Landes, das in dem Fall noch nicht entschieden hat.
In der Berufung argumentiert LaForge, dass sowohl das Amtsgericht Cochem als auch das Landgericht Koblenz einen Fehler begangen hätten, indem sie sich geweigert hätten, seine Verteidigung der „Kriminalprävention“ zu berücksichtigen, und damit sein Recht auf Verteidigung verletzt hätten. Beide Gerichte sprachen sich gegen die Anhörung von Sachverständigen aus, die sich bereit erklärt hatten, die internationalen Verträge zu erläutern, die jegliche Planung von Massenvernichtungen verbieten. Darüber hinaus, so der Appell, verstoße Deutschland mit der Stationierung der US-Atomwaffen gegen den Atomwaffensperrvertrag (NVV), der ausdrücklich jeglichen Transfer von Atomwaffen zwischen Vertragsparteien verbiete, darunter auch die beiden USA und Deutschland. Der Appell argumentiert auch, dass die Praxis der „nuklearen Abschreckung“ eine andauernde kriminelle Verschwörung sei, um mit den in Büchel stationierten US-Wasserstoffbomben große, unverhältnismäßige und wahllose Zerstörungen zu begehen.
Über ein Dutzend deutsche Anti-Atomkraft-Widerstandskämpfer und ein niederländischer Staatsbürger wurden kürzlich wegen gewaltfreier Aktionen auf der umstrittenen NATO-Basis „Atomteilung“ inhaftiert.
2 Antworten
Vielleicht eine kleine Hilfe:
Die Ersatzfreiheitsstrafe soll halbiert werden
https://www.tagesschau.de/inland/kuerzung-ersatzfreiheitsstrafe-101.html
Ich weiß nicht, wann dies relevant wird, erkundigen Sie sich beim Anwalt.
Solidarität,
Juri
Danke für diesen Hinweis Juri. Ich werde die Nachricht an den Anwalt weiterleiten und sehen, ob es jetzt zutrifft.